Ein schwacher Akku oder ein kaputtes Display sollte nicht darüber entscheiden, ob du ein ganzes Smartphone ersetzen musst. Das Recht auf Reparatur stärkt die Möglichkeit, Geräte länger zu nutzen. Seit dem 31. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Regeln: Für bestimmte Produkte kannst du eine Reparatur beim Hersteller verlangen. Außerdem wird eine Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte bei neueren Kaufverträgen mit zwölf zusätzlichen Monaten bei der Verjährungsfrist belohnt.

Das ist ein guter Schritt. Denn für dich zählt am Ende, ob du bei einem Defekt eine bezahlbare und nachvollziehbare Alternative zum Neukauf hast. Die neuen Regeln schaffen dafür bessere Voraussetzungen. Sie machen allerdings nicht jede Reparatur kostenlos und erfassen auch nicht jedes Gerät.

Der wichtigste Fortschritt: Reparieren wird verlässlicher #

Bisher konnte ein Defekt außerhalb der gesetzlichen Mängelrechte vor allem eine Suche nach Möglichkeiten auslösen: Wer repariert das Gerät? Sind Ersatzteile verfügbar? Und lässt sich der Preis vorab einschätzen?

Mit den neuen §§ 479a und 479b des Bürgerlichen Gesetzbuchs gibt es für erfasste Waren einen gesetzlichen Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller, wenn dir für die Ware keine gesetzlichen Mängelrechte nach § 437 BGB zustehen. Das ist insbesondere nach deren Ablauf wichtig. Der Hersteller muss die Reparatur innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchführen, sobald er das Gerät erhalten hat oder darauf zugreifen kann.

Der Anspruch reicht nur so weit und so lange, wie die einschlägigen EU-Vorschriften die Reparierbarkeit verlangen. Ist eine Reparatur tatsächlich oder rechtlich unmöglich, entfällt die Pflicht. Eine frühere Reparatur durch eine andere Werkstatt oder eine andere Person ist für sich genommen aber kein Ablehnungsgrund.

Für dich bedeutet das: Du bist bei den erfassten Geräten weniger auf ein freiwilliges Reparaturangebot angewiesen. Ein Neukauf bleibt möglich, doch die Reparatur bekommt als Alternative mehr Gewicht.

Angemessene Preise und bessere Informationen helfen beim Vergleichen #

Der Hersteller darf für die Reparatur ein angemessenes Entgelt verlangen. Ein allgemeines Recht auf kostenlose Instandsetzung entsteht dadurch nicht. Ob sich eine Reparatur finanziell lohnt, hängt weiterhin vom Schaden, dem Zustand des Geräts und dem konkreten Angebot ab.

Bei Ersatzteilen und reparaturbezogenen Werkzeugen wird das Gesetz ausdrücklich: Hersteller müssen sie zu einem angemessenen Preis anbieten, der nicht von einer Reparatur abschreckt. Für typische Reparaturen der erfassten Waren müssen sie außerdem Richtpreise auf einer frei zugänglichen Webseite bereitstellen. Das regeln §§ 479c und 479d BGB.

Solche Angaben können dir helfen, Angebote einzuordnen und gezielter nachzufragen. Ein veröffentlichter Richtpreis ersetzt allerdings kein Angebot für deinen konkreten Schaden. Frage deshalb vor dem Auftrag nach den Gesamtkosten, möglichen Diagnosekosten und danach, wann eine zusätzliche Freigabe nötig wird.

Wer beim Händler reparieren lässt, kann länger abgesichert sein #

Der neue Herstelleranspruch und die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer sind zwei verschiedene Wege. Liegt ein gesetzlicher Mängelfall vor, ist grundsätzlich dein Verkäufer der Ansprechpartner. Eine geschuldete Nacherfüllung erfolgt für dich kostenfrei.

Für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026 gilt eine zusätzliche Verbesserung: Wird die Nacherfüllung durch Reparatur geleistet, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate. Bei der üblichen zweijährigen Frist werden daraus drei Jahre. Rechtsgrundlage ist § 475e Absatz 5 BGB; auf die zeitliche Begrenzung für neu abgeschlossene Kaufverträge weist auch die Verbraucherzentrale hin.

Wichtig ist die Voraussetzung: Eine beliebige, selbst bezahlte Reparatur in einer Werkstatt löst diese Verlängerung nicht automatisch aus. Es muss sich um eine Nachbesserung im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung handeln. Bewahre Kaufbeleg und Reparaturnachweis auf und kläre den Mängelfall zuerst mit dem Verkäufer.

Bei Smartphones greifen mehrere Verbesserungen ineinander #

Zum neuen Reparaturrecht kommen bereits geltende EU-Ökodesignregeln hinzu. Für die erfassten Smartphones und Tablets gelten seit dem 20. Juni 2025 Anforderungen an Reparierbarkeit und Ersatzteilversorgung. Entscheidend sind der Anwendungsbereich und das Inverkehrbringen des Geräts; die Regeln machen nicht rückwirkend jedes ältere Handy zu einem entsprechend versorgten Modell.

Nach den Informationen der Europäischen Kommission müssen wichtige Ersatzteile bei erfassten Modellen noch mindestens sieben Jahre verfügbar sein, nachdem das Modell zuletzt auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurde. Für die Lieferung gelten je nach Vorgabe fünf bis zehn Arbeitstage. Professionelle Reparaturbetriebe sollen zudem diskriminierungsfreien Zugang zu der für einen Austausch erforderlichen Software und Firmware erhalten.

Auch beim Kauf kannst du genauer hinsehen: Das EU-Energielabel für erfasste Smartphones und Tablets zeigt eine Reparierbarkeitsklasse von A bis E. A steht für die beste Reparierbarkeit. Die Klasse ist ein zusätzliches Auswahlkriterium neben Akkulaufzeit, Ausstattung und Preis.

Die praktische Chance dahinter: Wenn Ersatzteile und notwendige Software besser zugänglich sind, kann ein einzelnes verschlissenes Bauteil eher ersetzt werden. Wie gut das bei deinem Modell funktioniert, muss trotzdem im Einzelfall geprüft werden.

Ab 2027 soll die Suche nach Reparaturangeboten leichter werden #

Ein weiterer Schritt ist die europäische Onlineplattform für Reparaturen. Nach Angaben der Europäischen Kommission soll sie 2027 betriebsbereit werden und Verbraucher*innen leichter mit passenden Reparaturbetrieben zusammenbringen. Sie ist damit eine angekündigte Verbesserung, kein hier bereits geprüftes Vermittlungsangebot.

Das kann gerade dann helfen, wenn du einen Betrieb für eine bestimmte Geräteart suchst. Mehr auffindbare Angebote ermöglichen einen besseren Vergleich. Entscheidend bleiben eine verständliche Diagnose, klare Kosten und eine realistische Auskunft zur Reparaturdauer.

Was du bei einem Defekt konkret tun kannst #

Prüfe zuerst Kaufdatum und Kaufbeleg. Könnte ein gesetzlicher Mängelfall vorliegen, wende dich an den Verkäufer, bevor du eine kostenpflichtige Reparatur beauftragst. Eine Herstellergarantie ist davon zu unterscheiden: Sie ist eine zusätzliche Zusage mit eigenen Bedingungen.

Bestehen keine gesetzlichen Mängelrechte, prüfe für dein Modell den neuen Herstelleranspruch und hole bei Bedarf ein Angebot einer freien Werkstatt ein. Vergleiche den Gesamtpreis, den Leistungsumfang, die voraussichtliche Dauer und die Bedingungen für die Reparatur. Ein bloßer Teilepreis sagt noch wenig über die fertige Instandsetzung aus.

Beziehe auch ein, wie lange du das Gerät voraussichtlich weiter nutzen kannst. Ein repariertes Smartphone sollte zu deinem Alltag passen und weiterhin mit den benötigten Anwendungen und Sicherheitsupdates nutzbar sein. Die günstigste Einzelmaßnahme ist nicht automatisch die sinnvollste Gesamtlösung.

Ein guter Ausblick: Du gewinnst Entscheidungsspielraum #

Der positive Kern des Rechts auf Reparatur liegt darin, dass ein Defekt seltener automatisch das Ende der Nutzung bedeuten muss. Bessere Ersatzteilversorgung, nachvollziehbarere Preise und ein gesetzlicher Anspruch können Reparaturen planbarer machen. Wer ein passendes Gerät länger nutzt, kann einen Neukauf aufschieben und damit auch die Herstellung eines Ersatzgeräts vermeiden helfen.

Damit diese Chance im Alltag ankommt, müssen Hersteller ihre Pflichten erfüllen und Reparaturangebote tatsächlich zugänglich machen. Die Regeln sind ein Fortschritt; bezahlbare Teile und praktikable Abläufe entscheiden über ihre Wirkung.

Dieser Beitrag erscheint im Unternehmensblog von TC Service & Repair in Koblenz. Als Reparaturbetrieb hat TC ein wirtschaftliches Interesse an Reparaturen. Die Einordnung bleibt deshalb bewusst bei den nachprüfbaren Verbraucherrechten: Ob eine Reparatur sinnvoll ist, entscheidet der konkrete Zustand deines Geräts zusammen mit Kosten und weiterer Nutzbarkeit.

Stand: 23. Oktober 2026. Allgemeine Information; die Voraussetzungen eines einzelnen Anspruchs müssen am konkreten Fall geprüft werden.